!6-er Ritzel

tundrarabbit
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!6-er Ritzel

Beitrag von tundrarabbit »

Hallo allerseits,
hat jemand Erfahrungen positiver oder negativer Art gemacht, die sich auf den Austausch des Ritzels gegen ein 16-er zum Zweck der längeren Übersetzung beziehen? Der Anlass meiner Frage ist, ich habe genau das vor 180 km gemacht. Die Drehzahl ließ sich dadurch wie berechnet etwas senken, aber nach 180 km ist mir einfach so die Kette gerissen. Kann es an dem geringeren freien Spiel zwischen Kette und dem Gehäuseschutz liegen, dass sich da spontan etwas verklemmt hat, oder war es einfach nur Pech? Ich muss dazu sagen, dieselbe Regina-Kette ist mir bereits vor etwa 5-6000 km nach gerade mal 10.000 km Laufleistung in den Karpaten gerissen. Oder ist Regina einfach nur Schund?
Beste Grüße Tundrarabbit
weiglal
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von weiglal »

Hallo Tundrarabbit,

Ketten mit Frauennamen sollen wohl nicht mehr so besonders sein. Also besser DID etc. verwenden. Hast Du mit dem 16er Ritzel auch eine neue Kette verwendet oder die gebrauchte Kette drauf gelassen? Das könnte auch eine Ursache sein.

Alfons
Vorbesitzer

Re: !6-er Ritzel

Beitrag von Vorbesitzer »

tundrarabbit hat geschrieben: Do 4. Mai 2023, 09:08
hat jemand Erfahrungen positiver oder negativer Art gemacht,
Servus,
naja, das Ändern der Übersetzung ist eintragungspflichtig, die Betriebserlaubnis erlischt sonst ;) Positiv oder negativ? ... Je nach Riskobereitschaft :mrgreen:
Svenna
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von Svenna »

Das liest sich nicht gut.

Unabhängig davon, dass in den verschiedenen Foren sehr oft von gerissenen Regina Ketten zu lesen ist, muss nach dieser kurzen Distanz bis zum Versagen eine gravierende Ursache vorliegen.

Kaufst Du offene oder geschlossene Ketten?

In einem Beitrag wurde berichtet, dass sich das Kettenschloss verhakt hatte.

Die Kettenspannung passte?
Auch unter Belastung ausreichend Durchhang vorhanden?

Fahre auch ein 16er Ritzel mit geschlossener Kette. Bisher sorgenfrei.
tundrarabbit
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von tundrarabbit »

Danke Euch. Die Kette hatte ich nicht mit dem Ritzel gewechselt, weil ich nur die Maschine länger übersetzen wollte. Spannung war korrekt. Ich habe auch schon eine D.I.D. Kette bestellt. Vielleicht war die Kettenqualität tatsächlich schuld. Ich werde es jetzt austesten und zu gegebener Zeit meine Erfahrungen weitergeben. Meine 600-er ist ja auch länger übersetzt und das macht sich äußerst positiv im Verbrauch bemerkbar. Selbst bei 10 Grad Kälte und den vielen Stürmen im letzten Jahr hat sie nie mehr als 38 l/1000 km genommen, im Sommer und Langstrecken unter 33...
Ich nehme grundsätzlich offene Ketten mit Clipschloss, um wechseln und flicken zu können, wenn ich auf Touren bin.
Aber wegen der Eintragungspflicht bin ich im Zweifel. Das Teil ist doch selbst zugelassen, und an der Maschine wird weder die Leistung erhöht, noch die Geschwindigkeit. Und wer will das nachprüfen? Beste Grüße und gute Fahrt T.
Svenna
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von Svenna »

Ketten wechsle ich grundsätzlich samt Ritzel und Kettenrad.

Ist 'ne Glaubensfrage.
Es wird sicherlich viele geben, die es anders handhaben und gut damit gefahren sind.

Veränderungen an der Übersetzung sind nicht zulässig.

Das hängt mit den dann abweichenden Drehzahlen und in der Abfolge abweichenden Lärm- und Abgasemissionen zusammen.

Die Hersteller müssen sicher Zulassungsverfahren über sich ergehen lassen oder sich nach bestimmten Vorgaben richten.

Auf jedem Kontinent sicherlich nach anderen Maßstäben.

Am Ende wird etwas amtliches festgezurrt und das war's.

In Sachen mögliche Eintragung sind die verschiedenen Foren seit Jahren voll mit Mutmaßungen.

Hier musst Du die Wahrheit selbst herausfinden.
Vorbesitzer

Re: !6-er Ritzel

Beitrag von Vorbesitzer »

tundrarabbit hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 09:26 Aber wegen der Eintragungspflicht bin ich im Zweifel. Das Teil ist doch selbst zugelassen, und an der Maschine wird weder die Leistung erhöht, noch die Geschwindigkeit. Und wer will das nachprüfen? Beste Grüße und gute Fahrt T.
na wenns dir wieder mal die Kette zerlegt auf der Autobahn womöglich und du nimmst unbeteiligte mit beim Abflug :?
Da kann schon mal der ein oder andere Gutachter die Ritzelabdeckung runterschrauben um eine Blick drauf zu werfen :shock:

Gruß
varakurt
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von varakurt »

Svenna hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 14:35
Veränderungen an der Übersetzung sind nicht zulässig.
Das stimmt in dieser Absolutheit AFAIK so nicht. Änderungen in einem gewissen, niedrigen Prozentbereich (ich weiß jetzt nicht ob es 5 od. 7 Prozent sind) sind durchaus zulässig ohne diese eintragen zu müssen. Ob jetzt ein 16er anstatt eines 15er innerhalb dieser Toleranzgrenze liegt weiß ich nicht, bin ich zu faul um zu rechnen. Einfacher wäre es wohl - und auch besser abstimmbar - wenn man hinten ein kleineres Kettenrad verbauen würde ... da kann man dann eben um 1-3 Zähne variieren um ein ähnliches Ergebnis wie bei einem Zahn mehr vorne zu bekommen.

Ich selbst fahre an meinen beiden Alps mit einem 16er Ritzel schon seit mehreren zehntsd Km ... bei der einen hinten mit einem 52er, bei der anderen mit einem 49er Kettenrad.

Ich verwende ausschließlich offene Ketten, die ich selbst verniete ... noch nie, auch bei meinen anderen Motorrädern, die durchaus leistungsstärker sind, damit ein Problem gehabt ... also weder mit dem größeren Ritzel, noch mit den selbst vernieteten Ketten, die immer von DID sind.
Svenna
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von Svenna »

Bzgl. der Wortwahl hast Du Recht.

Richtig: Ist zulässig. Kann zugelassen werden.
Sorry.

Ich versuche einmal zusammenzufassen, was ich in den Tiefen des Internets gefunden habe:

Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist nicht ohne weiteres erlaubt; ist auf jeden Fall eintragungspflichtig,

Die Übersetzung ist Bestandteil der Betriebserlaubnis.

Sie hat Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit.

Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV, Dekra oder wem auch immer absprechen.

Hier könnte man pauschal davon ausgehen, dass geplante Änderungen am Antriebsstrang auf mehr Durchzug ausgerichtet sind, was sich negativ auf Schadstoffausstoß und Geräuschniveau auswirken wird.

Höhere Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit.
Nachvollziehbar.

Die Änderungen zum Vorteil für Land und Leute werden in den Foren kaum beleuchtet.

Hier hätte ich jetzt locker 20 verschiedene Erfahrungen mit und Aussagen von Prüfern anfügen können.

Von "Eintragung nicht möglich." bis "Hier braucht man nichts machen." ist alles in den Foren zu finden.

8%

Es gibt einen Grenzwert für Übersetzungsänderungen im Bezug auf die Gültigkeit des Abgasgutachtens.

Danach bleibt das Abgasgutachten gültig, wenn die Übersetzungsveränderung weniger als 8% vom Serienzustand beträgt.

Darüber wäre ein neues Gutachten zu erstellen.

Die Abweichungen der Geschwindigkeitsanzeige ist auch ein Thema.

EU-Richtlinie 75/443/EWG

Weniger Geschwindigkeit als real darf nie angezeigt werden.

Zulassung vor 1991: Abweichung bis zu +7% ok
Zulassung nach 1991: bis zu +10% + 4km/h ok

Bei realen 100 km/h sind demnach 114 auf dem Tacho erlaubt.

Viel ist auch über die rechtliche Lage bei Nichteintragung der Veränderung nachzulesen.

Diese Beiträge sind aber eher Spekulationen.

Konnte auf die Schnelle nichts finden, wo ein Gutachter nachgewiesen hat, dass ein Unfall hätte vermieden werden können, wenn nicht an der Übersetzung manipuliert worden wäre.

Gleiches beim Versicherungsschutz.

Ich bin durch.
Scheisse. ... Halb 5.

Gruss!
Svenna
varakurt
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Re: !6-er Ritzel

Beitrag von varakurt »

Die Sache mit der Geschwindigkeitsanzeige/abweichung ist ja bei der Alp (zumindest 600/650) kein Thema, da sich das VR ja trotz Änderung der Sekundärübersetzung immer mit der richtig angezeigten Geschwindigkeit dreht. Da wirds erst "interessant", wenn man einen anderen VR-Durchmesser verbaut.
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