Reifenfreigabe

nixhanomag
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Apr 2022, 14:30
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von nixhanomag »

Hallp Jann,
Du stößt mit den Reifen für das Hinterrad ein Thema an, das mir immer noch im Magen liegt, obwohl ich deswegen extra beim TÜV war und ich mich rechtlich dennoch nicht save fühle.

Ich habe 04/2021 für hinten den Heidenau K60SCOUT 130/80-17 65T TL (M&S) mit Freigabe für meine 96er Transalp gekauft und selber auf gezogen. Vorderrad in der passenden Dimension. Meine Transalp XL600V hat abweichend hinten einen 120er Reifen eingetragen. Im Juni habe ich mal zur Sicherheit bei Heidenau die Freigabe herunter geladen. Später erfahre ich durch verschiedene Foren, dass die Freigaben nicht mehr gültig sind.

Habe dann deswegen einen Termin beim TÜV gemacht, wo bitte explizit ein Ingenieur da ist und auch wg. der Reifengeschichte Ansprechpartner ist. Nach ca. 15 Minuten kam er und sagte, dass alles ok ist und ich so fahren kann. Er hat mir noch einen Ausdruck mit gegeben und meine Nachfrage auf Eintragung als unnötige Kosten benannt. Ich führe den Ausdruck als pdf im handy mit und hoffe, die Ordnungshüter kommen damit klar. Ich fahre begeistert mit den Schlappen durch alle Kurven. An den sich einstellenden Sound des Vorderreifens um die 90km/h muss man sich gewöhnen.
Ergo muss es doch ein Dokument geben das easy für die 96er Alp herunter ladbar ist!?
nixhanomag
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Apr 2022, 14:30
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von nixhanomag »

K60 auf Straße kann ich absolut bestätigen!
Harald
Beiträge: 79
Registriert: Do 2. Jan 2020, 23:37
Wohnort: Weserbergland / Down Ander
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal
Kontaktdaten:

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

nixhanomag hat geschrieben: Fr 28. Apr 2023, 21:51
1
Nach ca. 15 Minuten kam er und sagte, dass alles ok ist und ich so fahren kann.

2
Er hat mir noch einen Ausdruck mit gegeben und meine Nachfrage auf Eintragung als unnötige Kosten benannt.
Ich führe den Ausdruck als pdf im handy mit und hoffe, die Ordnungshüter kommen damit klar.

3
Ergo muss es doch ein Dokument geben das easy für die 96er Alp herunter ladbar ist!?
Nixhanomag

Zu 1
ist es so das rein rechtlich dein Tüv Prüfer sich gewaltig irrt ……..
Prüfer sind nicht alle auf dieses spezielle Thema auf dem neuesten Stand der allerdings schon jahrelang so ist 😉.

Zu 2
Ich empfehle dir diesen Ausdruck schön zu kopieren und wasserdicht zu laminieren und unter der Sitzbank jederzeit griffbereit zu deponieren ,
Warum ?
Weil es rechtlich und sachlich falsch ist.
Diese Freigaben taugen nur dazu um eine vereinfachte Eintragung beim Tüv in die Fahrzeugpapiere zu bekommen.
Nicht alle Prüfstellen akzeptieren diese ” Freigaben ” noch …
Kommst du in meine Gegend bist du damit ” fällig ”
Du bekommst zumindest im günstigsten fall mit diesem Schreiben ec. eine Mängelmeldung und mußt dann in einem Zeitfenster die Eintragung nachweisen oder die Bereifung ändern und die Maschine vorführen .
Ohne bleibst du stehen und mußt die Maschine auf einem Anhänger abholen.
Bei uns sind drei Speziell ausgebildete Polizei Motorradgruppen im Einsatz die regelmäßig Motorrad Kontrollen durchführen .

Ich empfehle dir diese wenigen Euros in die Hand zu nehmen und auf eine Eintragung zu bestehen.
Gegen eine richtige §19 / §21 Sonderabnahme ein Trinkgeld …
Was machst du in Italien wenn dundort in eine Kontrolle kommst wegen irgend einem kleinen versehen und die das feststellen .
Ich sage nur Mamamia 😉


Zu 3
Leider nein
Lediglich der Hersteller ,nach solch langen Jahren fast unmöglich , könnte noch so etwas anhand des Archives ausfüllen .
Yamaha zum Beispiel hat das noch kürzlich für eine Maschine aus 2005 wegen nur einem vorhandenem Bremslichtschalter gemacht .

Es bleibt nur der Weg unter Vorlage eines Fahrzeugpapieren mit solch einer Eintragung oder mit diesen ungültigen” Freigaben ” beim Tüv eintragen zu lassen .

Wenn man sich einmal die Mühe macht und exakt den gesamten Wortlaut so einer ” immer noch propagierten Freigabe ” auf der Webseite ansieht , wird man feststellen das eine Fußnote existiert.
Diese sagt explizit aus
Es
” gilt nur für unveränderte Fahrzeuge im Serienzustand ” .

Jegliche Anbauten wie Auspuff , Sturzbügel, Luftfilter , Gepäckbrücken und Scheinwerfer sind dann rein Rechtlich gesehen ein verändertes Fahrzeug .
Also auch als noch als diese ” Pseudofreigaben ” bestand hatten schon rechtlich sehr wackelig weil selbst leere montierte Koffer das Fahrverhalten extrem ändern können .

Aus beruflichem Einsatz dazu kann ich dir das so exakt schreiben 😉
Tota
Beiträge: 42
Registriert: Mi 19. Apr 2023, 17:02
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Tota »

Harald hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 09:50
Lediglich der Hersteller ,nach solch langen Jahren fast unmöglich , könnte noch so etwas anhand des Archives ausfüllen .
Yamaha zum Beispiel hat das noch kürzlich für eine Maschine aus 2005 wegen nur einem vorhandenem Bremslichtschalter gemacht .
Ich schlage mich gerade selber mit dem Problemm herum welchen Reifen kaufen.

Von HONDA findet ihr eine Freigabe für den 130/80 (ohne Herstellerbindung) hier:

https://www.honda.de/content/dam/local/ ... n_pd06.pdf

Darin steht unter anderem:
Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.

@Nixhanomag: Ist dass vielleicht das Schreiben dass die dein TÜV-Prüfer mitgegeben hat ?

Gruß

Thomas
Harald
Beiträge: 79
Registriert: Do 2. Jan 2020, 23:37
Wohnort: Weserbergland / Down Ander
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal
Kontaktdaten:

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

Danke Thomas
Dann mit der ausgedruckten PDF zum Honda Händler und mit Stempel Datum und Unterschrift das Schreiben bestätigen lassen.
Sonst Honda selbst um das Orginal per Post bitten ........
nixhanomag
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Apr 2022, 14:30
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von nixhanomag »

@ Harald: Danke für deine ausführliche Stellungnahme! Du hast mich überzeugt. Ich werde mir jetzt zusätzlich die 130er Reifengröße eintragen lassen. Ich will Rechtssicherheit und die scheint nach deinen Ausführungen wirklich nicht anders möglich zu sein.

@ Thomas: Danke für den Link zur pdf.
Der Ausdruck, den mit der TÜVler mitgegeben hat ist ein anderer. Ich versuche den Scan an zu hängen...
Bild
Grüße, Markus
nixhanomag
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Apr 2022, 14:30
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von nixhanomag »

pdf anhängen geht nicht bzw. ich kann es nicht. Daher als Bild:

Bild

Grüße
Markus
nixhanomag
Beiträge: 6
Registriert: So 24. Apr 2022, 14:30
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von nixhanomag »

Harald
Beiträge: 79
Registriert: Do 2. Jan 2020, 23:37
Wohnort: Weserbergland / Down Ander
Hat sich bedankt: 10 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal
Kontaktdaten:

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

Bin mal so freundlich
Darauf achten das ohne Reifenhersteller Benennung eingetragen wird .
Also nur die Größe 👍😉
Ich würde da nur mit dem Honda Schreiben der PDF zum Tüv fahren .
Das andere hat zu viele wirrungen und es wird noch eine Reifenbindung eingetragen .
Das wäre echt kontraproduktiv weil es so neue Reifen dann wieder nicht zuläßt ….
Tota
Beiträge: 42
Registriert: Mi 19. Apr 2023, 17:02
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Tota »

Heute bin ich mal mit der Reifengreigabe von Honda zum TÜV in Darmstadt gefahren, ich wollte es genau wissen.
Die Aussage dort war:

Relevant ist nur was in der ABE steht, die Nummer E512 ist auch im Fahrzeugschein angegeben.
Dort steht nur der 130/80 ohne Herstellerbindung.

Damit ist jeder Reifen in der Größe OK. Seiner Meinung nach braucht man auch gar nix mitzunehmen, auch die Freigabe von Honda nicht. Aber, sicher ist sicher. Ich habe mir noch eine Kopie der ABE mit Stempel und Unterschrift geben lassen. Siehe Anlage, die ich jetzt für eine kurze Zeit online stelle. (später per PN anfragen).
https://www.dropbox.com/s/rjqiyu3vas0hb ... E.jpg?dl=0

Mit dieser Kopie und der Honda Freigabe fühle ich mich jetzt gerüstet. Eine Eintragung mach ich auf jeden Fall nicht, ist mir zu teuer (In Hessen kommen neben dem TÜV und der Zulassungstelle auch noch knapp 40€ für die Bündelungsbehörde dazu!).

Die genannten Preise für die Eintragung zeugen meiner Meinung nach davon dass die Prüfer weder die ABE noch die Freigabe von Honda kennen bzw. nach geguckt haben :-(.
Antworten