Eintragungspflicht für Reifen?

michael1974
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Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von michael1974 »

Hallo Leute,

ich bin verwirrt. Mein Reifenhändler sagte mir, dass ich meine neuen Reifen (Scorpion Rally STR) jetzt eintragen lassen muss, nach Vorführung bei einer Prüfstelle.

Meine PD06 ist Bj. 1992 und hatte nie eine Reifenbindung, die Größe (130er hinten) ist identisch mit den Fahrzeugpapieren.

Wie ist eure Erfahrung beim Reifenwechsel? - Ist die Eintragung nur bei Änderung der Größe erforderlich oder generell?

Die Beiträge und Videos im Netz bringen mich nicht weiter.

Ich freue mich auf Antwort.

Beste Grüße aus Duisburg
Tota
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von Tota »

Die STR gibt es nur als Radialreifen, deshalb ist auch das R in der Größenbezeichnung.
Für die Transalp sind nur Diagonalreigen zugelassen.
Also entweder andere Reifen nehmen oder die Pirelli eintragen lassen.
michael1974
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von michael1974 »

Danke für deine plausible Antwort. Dann spare ich mir wohl den Stress und nehme den K60 Scout.
ReinhardTA89
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von ReinhardTA89 »

Servus,
ich sehe das etwas anders. Auf der Honda-Homepage gibt es immer noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Download. Wichtig ist darin der letzte Satz (unten rot markiert). Der Hinterreifen ist in der ABE als Radialtyp hinterlegt worden und muss somit nicht mehr eingetragen werden. Eine fähige Prüfstelle müsste das problemlos herausfinden können. Sobald eine Reifengröße aus der ABE verwendet wird, müssen neue Reifen nicht mehr eingetragen werden. Einzig beim Radialen hinten müssen beide Reifen vom gleichen Hersteller gefahren werden.
Korrigiert mich, falls ihr andere Erfahrungen habt.

DLzG
Reinhard

Auszug Beginn
Stand 04/2000
HONDA Transalp 600V (XL600V), Typ PD 06
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen
Die Honda Motor Europe (North) GmbH bestätigt hiermit, daß sie keine Bedenken gegen die Verwendung der nachfolgend
aufgeführten Reifenkombinationen hat. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des
Fahrzeuges gemäß §§29 und 31 StVZO erhalten.
Die aufgeführten Reifengrößen dürfen jeweils nur paarweise verwendet werden.
Verkaufs-
bezeichnung
Fz.-Typ
ABE-Nr.
Reifenhersteller/Größe/Typ
gem. ABE bzw. Nachtrag
Reifenhersteller/Größe/Typ
alternativ
vorne hinten vorne hinten
Transalp 600V
XL600V
PD 06
E 512
90/90-21 54S
(keine
Herstellerbindung)
130/80-17 65S
(keine
Herstellerbindung)
BRIDGESTONE
90/90-21 54H
TW 101
BRIDGESTONE
130/80R17 65H
TW 152
MICHELIN
90/90-21 54H
T 66
MICHELIN
130/80R17 65H
T 66 X
METZELER
90/90-21 54S
Enduro 4
METZELER
130/80R17 65S
Enduro 4
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Honda Motor Europe (North) GmbH in Zusammenarbeit mit den
genannten Reifenfirmen und einem Mitarbeiter des TÜV geprüft. Alle o.g. Reifen besitzen ab Produktionsdatum 10/98 eine
Bauartgenehmigung nach ECE R75 oder 97/24/EG. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem
Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der gegebenenfalls genannten Auflagen führt nicht
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß §19/2, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vor-
schriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkom-
binationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.

Auszug Ende
michael1974
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von michael1974 »

Hallo Reinhard,

danke für deine Rückmeldung. Ich habe heute bei der Dekra angerufen.

Als ich "Motorrad mit ABE-Zulassung..." sagte, wurde direkt geantwortet:" nein, muss immer eingetragen werden, wegen der Reifenbindung." Ich sagte, dass meine PD06 mit 92er Bj. keine Reifenbindung hat. Er prüfte anhand meines Kennzeichens kurz die Daten und bestätigte, dass keine Reifenbindung besteht. Ich darf markenunabhängig alles in passender Größe(!) fahren. Nach Rückfrage wegen des Radialreifens meinerseits, sah er auch darin kein Problem!

Insofern teste ich mal den Rally STR und berichte, wenn sich bei der HU im September etwas anderes herausstellt.

VG
Michael
Tota
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von Tota »

Das überrascht mich jetzt.Ich lese aus der Unbedenklichkeitserklärung heraus, dass entweder die Reifen ohne Lieferantenbindung als Diagonalreigen gefahren werden können ODER die genannten Typen die Radialreifen sind.

In der ABE E512 werden übrigens nur die Reifen 90/90-21 und 130/80-17 aufgeführt.

An meiner alten BMW musste ich die Radialreifen eintragen lassen ....
veitl
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von veitl »

Nur mal so als Nebenbemerkung und als Kompliment an die Mitarbeiter vom TÜV Traunreut:
Ich hab neulich, als ich mit meiner alten BMW (BJ 81) beim TÜV war, vom Prüfer ungefragt die Freigabebescheinigung des aktuellen Reifens ausgedruckt bekommen, denn im Schein ist ein altmodisches Format eingetragen, daß heute nicht mehr verwendet wird, und daher auch nicht auf dem Reifen draufsteht. Mit der Bemerkung: "Normalerweise weiss man das auch so, aber falls du mal von der Polizei kontrolliert wirst und er keine Ahnung hat. " :D
Das Schaf: Honda PD06 1993 Bild
Die Kuh: BMW R45 1981 Bild
michael1974
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von michael1974 »

Hallo,

abschließend kann ich berichten, dass meine 92er Alp heute ohne Mängel die HU bestanden hat. Es gibt keine Herstellerbindung bei den Reifen und auch der Aufbau Diagonal/Radial war nicht relevant. Lediglich die Reifendimension darf nicht abweichen.

P.S.: Der Scorpion Rally STR sieht richtig klasse auf der Alp aus und ich hoffe, er fährt sich auch so. :)
Tota
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von Tota »

Da scheint mittlerweile niemand mehr so genau zu wissen was Sache ist ...

Bei meiner PD06 mit der ABE E512 sind in den Papieren die 120/90 Hinterrradreifen eingetragen. Da alle von den HErstellern empfohlenen Reifen 130/80 sind bin ich zum TÜV in Darmstadt bevor ich neue Reifen gekauft habe. Die haben gesagt: Das einzig relevante ist was in der ABE eingetragen ist, und dort steht (nur) der 130/80 ohne R und ohne Fabrikatsbindung. Ich habe mir extra eine Kopie geben lassen:

https://www.directupload.eu/file/d/8677 ... xu_jpg.htm

Kurz danach bin ich in eine Verkehrskontrolle gekommen. Der Polizist hat sich alles genau angeguckt, auch die Reifen verglichen und nix gesagt. Ich habe ihn extra darauf angesprochen dass die Reifengröße nicht die in den Papieren sind. Der meinte nur, da blickt ja sowieso keiner mehr durch ....

Zur neuen Regelung habe ich im Netz noch dies gefunden:

https://bikereifen24.de/motorrad-reifen ... zulassung/

"Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall „Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart“ notwendig."

Und dies hier:

https://custombike.de/neue-freigaberege ... radreifen/

"Künftig gilt: Eine herstellerseitige Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Vielmehr ist nun bei Reifen, die seit Beginn des Jahres hergestellt wurden und ab 2025 bei allen Reifen, eine kostenpflichtige Begutachtung erforderlich. Wenn an ein Motorrad eine Rad-/Reifenkombination montiert wird, die nicht in den Papieren eingetragen ist, erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten sowie eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich."

Also wenn ich dass versuche zusammen zu fassen:

Herstellerbescheinigungen gelten nicht mehr. Es gilt nur noch die ABE. Dort steht nur der 130/80-17 (ohne R)
Eine Bauartänderung ist einzutragen.

Da gibt es so viele Widersprüche, da weiß offensichtlich niemand mehr so richtig Bescheid:

- wieso ist bei mir in den Papieren der 120/90 eingetragen obwohl in der ABE der 130/80 steht?
- wieso verweist Honda auf die ABE und die dort eingetragenen Reifenpaarungen wenn in der ABE nur der 130/80 steht ?
- wieso sagen TÜV und DEKRA Mitarbeiter dass ein Radialreifen zulässig ist ?

Da scheint die eine Hand nicht mehr zu wissen was die andere tut .... .
michael1974
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Re: Eintragungspflicht für Reifen?

Beitrag von michael1974 »

Hi, es gilt, was in deinen Papieren steht, also bei dir der 120er. Willst du den 130er fahren, musst du die Größe eintragen lassen. Der Reifenaufbau, - oder R, ist nicht relevant, nur die Reifengröße in den Papieren (nicht ABE!).

So habe ich es verstanden (unabhängig von 2 Prüfern und 1 Werkstatt).

Ich kann hierbei nur für meine 92er Alp schreiben. Ab dem 96er Modell gibt es wohl eine Reifenbindung und die alte Freigabe von Honda gilt nicht mehr!

VG
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