Reifenfreigabe

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flobee
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von flobee »

Hey

Der 120er ist hinten drauf. Ja: Leicht agieler.
Aber da der Reifen noch nicht eingefahren ist und in tieferen Kurven schmierte, würde ich sagen: Es wird ähnlich sein wie mit dem 130er aber agieler.
Was den Abrieb angeht: Ein hauch von Eindruck sagt mir das dieses mal beide Reifen gleichzeitig runter sein werden :-) Bisher war immer der Vorderreifen eher runter. So, und jetzt kann ich TÜV und die kostengünstige Eintragung (s.o.) vor bereiten :-)
Ich werde dann berichten!

Axo: Habe einen K60 Scout 130er BJ 21/21 zu Verkaufen der ca. 4T Km erst runter ist. :idea:


VG Florian
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Harald
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

Flobee
Welchen 120 er hast du nun drauf ?
Den K60 wieder oder den neuen Ranger ?
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flobee
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von flobee »

Fundstück vom bmdv.bund.de:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html

Harald: K60 Scout. Das reicht hier im Norden :-)
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Harald
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

flobee hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 12:56 Fundstück vom bmdv.bund.de:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
Sachlich sehr komplex geschrieben obwohl es einfacher geht
und
Immer noch derbe Fehlinformationen enthalten .....

Am besten komplett vergessen und nicht verinnerlichen da fehlerhaft . ;)
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von hmuellerw »

Ich bitte um Hilfe, bin auch nach Stunden des Recherchierens noch irritiert -- brauche ich jetzt eine Eintragung oder nicht? Folgender Fall:

Ich habe eine PD06 von 1995 ohne Reifenbindung. Im Fahrzeugschein sind die beiden Reifengrößen wie folgt eingetragen:
  • 90/90-21 54S
  • 130/80-17 65S
Jetzt habe ich gerade den K60 Scout mit exakt diesen Dimensionen aufziehen lassen. Die Bezeichnung von Heidenau wie sie auch auf deren Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt sind:
  • 90/90-21 M/C 54T TL M+S K60 Scout
  • 130/80-17 M/C 65T TL M+S K60 Scout
Also Größen/Bauart exakt wie orginal, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit passt auch.

Gilt das jetzt als gleiche Reifengröße (=keine Eintragung nötig], oder brauche ich jetzt ne Eintragung, weil die Bezeichnung schon anders aufgeschreiben ist (halt mit dem "M/C", "TL" und "M+S" drin..?


Dazu dann zwei unterschiedliche Meinungen:

Heidenau selbst meint in Ihrer Herstellerbescheinigung, dass die Betriebserlaubnis wg. Änderungen erlöschen würde und ich eine Eintragung bräuchte...

Code: Alles auswählen

Die unten aufgeführten Bereifungsmöglichkeiten weichen von den original vom Fahrzeughersteller in der
Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der
Fahrzeuggenehmigung vorgesehenen Reifen in Bezug auf Bauart und/oder Größenbezeichnung ab und/oder unterschreiten
den Belastungs – oder Geschwindigkeitsindex. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung und damit ein Erlöschen der
Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor.
(Das scheint aber ein Standardtext zu sein, der auf allen deren Bescheinigungen steht - zumindest zeigt mir die Webseite bei der Suche nach Bescheinigungen gleich diesen Text eingangs auch an...)


Der TÜV hingegen war aber jetzt erstmal kurz unschlüssig, ob ich bei dieser Herstellerbescheinigung mit der klaren Aussage TÜV bekomme oder nicht. Haben sich dann aber dafür entschieden, dass die Reifen doch passen und ich nichts weiter unternehmen müsste.

Wer hat denn jetzt Recht??
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Tota »

Hier findest du eine Erklärung für die rätselhaften Zeichen auf deinem Reifen:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... reifen.pdf
Also meiner Meinung nach passt alles, einziger kritischer Punkt ist, dass die Reifen für Tubeless (TL) Felgen freigegeben sind und erst mit einem Schlauch ertuechtigt werden müssen.
Conti interpretiert das anscheinend anders und gibt eine Reifenfreigabe für alle TL Reifen raus wenn die anderen Faktoren passen.
Ich habe mal beim TÜV nachgefragt, die meinten dass wäre ein Graubereich ...
Harald
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

Solange ein Reifen wie in den Papieren bezeichnet ist , muss man nicht noch mit einer
“ ich wiederhole mich bestimmt zum mehr als Hundertsten male “

Schon lange nicht mehr gültigen Freigabe zum Tüv fahren und dort Verwirrung stiften .
Lest bitte einmal aufmerksam diese
Pseudo Freigabe

Es steht NUR Empfehlung dort
und das man keine Bedenken hat diesen Reifen zu benutzen .
Als Einschränkung in dieser Pseudofreigabe
Steht dann exakt
Nur gültig wie in den Papieren eingetragenen Größen
UND einer UNVERÄNDERTEN
Serienmaschine
Selbst ein angebauter Zubehör Auspuff oder Gepäckträger führt das ganze dann noch ins absolut lächerliche .

Tl Reifen dürfen bei sachgerechter Montage mit Schlauch gefahren werden.
Gruß aus dem Kurvenparadies
Sardinien 😉
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von hmuellerw »

Nein, das ist ja nicht mein Fall und meine Frage.

Meine Frage ist: Macht es einen Unterschied, ob die Reifenbezeichnung absolut identisch ist, oder nicht?

Ist es ohne Eintragung rechtlich sicher, einen Reifen mit z.B. meiner Bezeichnung "90/90-21 M/C 54T TL M+S " zu fahren, wenn im Schein nur "90/90-21 54S" steht? (Sprich: Stören die zusätzlichen Angaben, wenn der Rest passt)
Harald
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Harald »

Zusätzliche Angaben 🙃

Nein !
Du hast einen S Reifen eingetragen und montierst einen T
Egal ob da M+S drauf steht oder nicht.
Höherwertige Reifen (Geschwindigkeitsindex T ) dürfen immer gefahren werden.

Die Bezeichnung M+S ist ein kann kein Muss .
Auch wenn nix im Schein steht darf das gefahren werden .
Manche Reifen ( Enduroprofil ) gibt es gar nicht ohne das M+S auf der Decke und hat bei Fahrzeugen mit einer EU Zulassung noch eine andere Bedeutung.
Hier darf der Speedindex niedriger als er im Schein eingetragen ist sein , jedoch nicht unter dem Q Index liegen.
V ist eingetragen und M+S reifen mit Q darf so gefahren werden .
Bei BMW Gs sogar so in der COC oder Schein vermerkt …
hmuellerw
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von hmuellerw »

Ok, das freut mich natürlich zu lesen.

Es verbleibt bei mir nur noch ein wenig Verwunderung darüber, wie Heidenau als jmd. von dem ich erwarte, dass sie sich damit auskennen, de facto etwas anderes behaupten. Die behaupten halt in Ihrer Bescheinigung Nr. 26112H/3 aus letztem Jahr, dass meine Betriebserlaubnis erloschen sei, auch für diese Reifen (Zweite Zeile der Tabelle unten - vorne und hinten den K60-Scout). Hm.
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