Leistungsreduktion durch Drosselklappenanschlag und geänderten Ansaugstutzen?

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Jo_V2
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Leistungsreduktion durch Drosselklappenanschlag und geänderten Ansaugstutzen?

Beitrag von Jo_V2 »

Moin,

bei meiner XL600V PD06 1996 steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1:

*ZU P:Leistungsänd.D.Geänd. Ansaugstutzen* Zu T,P.2/P.4,Q,U.1,U.2,U.3: Leistungsred. Durch Drosselklappenanschlag, Kennz.:9189* **

Heißt das, das da zwei Maßnahmen betrieben wurden, um 2PS zu drosseln?
Oder ist das Wahlweise? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und der geänderte Ansaugstutzen hat ursprünglich bereits von mehr PS auf 50 reduziert ... und der Drosselklappenanschlag dann von 50 auf 48PS?

Den Drosselklappenanschlag habe ich ausgebaut und will ihn austragen lassen, um die 50PS zu haben.
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Jo_V2
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Re: Leistungsreduktion durch Drosselklappenanschlag und geänderten Ansaugstutzen?

Beitrag von Jo_V2 »

War gerade beim TÜV, da ich morgen das Motorrad umschreiben lassen will und dann auch gleich die Drosselung austragen lassen will.. Hat eine Stunde gedauert (Rückferagen beim letzten Prüfer und bei Honda), weil ein vorheriger TÜVer die Schlüsselung nach der Veränderung des Ansaugstutzens nicht vorgenommen hatte. Jetzt ist alles sauber. Der geänderte Ansaugstutzen war letztendlich eine Herstellung in den Ursprungszustand und hätte gar nicht mehr in den Papieren stehen sollen.

Also: meine Verwunderung und Frage ob meines Fahrzeugscheins hat sich im Wohlgefallen aufgelöst.

Erledigt :)
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